Stand 2025 sind über 1,1 Millionen Freizeit-Drohnen bei der FAA registriert. Die FAA unterscheidet Freizeitpiloten (49 USC 44809) von kommerziellen Betreibern (Small UAS Rule, 14 CFR Part 107). Freizeitpiloten müssen TRUST bestehen und im Sichtfeld bleiben, während Part-107-Piloten ein Remote Pilot Certificate benötigen. Drohnen über 0,55 lbs (250 g) müssen registriert werden, die Gebühr beträgt…
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