Seit dem 1. Januar 2024 gelten in Deutschland die EU-Drohnenverordnungen vollständig, einschließlich der Kategorien Offen, Speziell und Zertifiziert, der Höhengrenze von 120 Metern und der Drohnenklassen C0–C6. Drohnenbetreiber müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren, wenn die Drohne über 250 Gramm wiegt oder bei leichteren Drohnen unter 250 g eine Kamera oder Sensoren zur Aufzeichnung personenbezogener…
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