Hoch hinaus oder Gesetzesbruch? Alles, was Sie über Deutschlands Drohnenregeln 2025 wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2024 gelten in Deutschland die EU-Drohnenverordnungen vollständig, einschließlich der Kategorien Offen, Speziell und Zertifiziert, der Höhengrenze von 120 Metern und der Drohnenklassen C0–C6. Drohnenbetreiber müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren, wenn die Drohne über 250 Gramm wiegt oder bei leichteren Drohnen unter 250 g eine Kamera oder Sensoren zur Aufzeichnung personenbezogener Daten verbaut ist, und erhalten eine elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die an allen Drohnen sichtbar gekennzeichnet wird. Das Mindestalter zum Drohnenfliegen in Deutschland beträgt 16 Jahre; Piloten unter 16 Jahren dürfen nur unter unmittelbarer Aufsicht eines Erwachsenen fliegen, außer Drohnen, die gemäß EU-Norm als Spielzeug klassifiziert