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Britische Drohnengesetze erklärt: Was jeder Pilot 2025 wissen muss

Britische Drohnengesetze erklärt: Was jeder Pilot 2025 wissen muss

UK Drone Laws Explained: What Every Pilot Must Know in 2025

Die Drohnengesetze im Vereinigten Königreich haben sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt, insbesondere seit der Einführung neuer Rahmenwerke ab 2020. Egal, ob Sie zum Spaß oder beruflich fliegen, es ist entscheidend, die aktuellen Gesetze zu kennen, um sicher und legal unterwegs zu sein. Dieser umfassende Leitfaden erklärt die britischen Drohnengesetze mit Stand Mitte 2025 – einschließlich der Klassifizierung der Drohnen, welche Lizenzen oder Registrierungen benötigt werden, wo Sie fliegen dürfen, Datenschutzüberlegungen und die Strafen bei Regelverstößen. Außerdem gehen wir auf jüngste Änderungen (nach dem Brexit) sowie anstehende Neuerungen ein, die jeder britische Drohnenpilot kennen sollte.

Drohnenklassifizierung und Kategorien nach britischem Recht

Das Vereinigte Königreich teilt Drohnenflüge in drei Kategorien nach Risikograd ein: Offen, Spezifisch und Zertifiziert arpas.uk arpas.uk. Jeder Flug, den Sie durchführen, fällt in eine dieser Kategorien:

  • Offene Kategorie (geringes Risiko): Bezieht sich auf einfache, risikoreduzierte Flüge, die strenge Beschränkungen einhalten (z. B. kleine Drohnen, Flüge in sicheren Bereichen). Für Flüge in der offenen Kategorie ist keine besondere Genehmigung der CAA erforderlich, solange Sie die Standardregeln einhalten arpas.uk. Die offene Kategorie ist weiter in die Unterkategorien A1, A2, A3 unterteilt, basierend auf Drohnengewicht und Abstand zu Personen arpas.uk. Zum Beispiel:
    • A1 („über“ Personen fliegen): für sehr kleine Drohnen unter 250g – diese dürfen in bebauten Gebieten und sogar über Menschen fliegen (aber niemals über Menschenmengen), sofern es sicher ist caa.co.uk caa.co.uk.
    • A2 („nahe“ an Menschen fliegen): für mittelgroße Drohnen (z. B. <2kg), wobei der Pilot eine zusätzliche Zertifizierung (A2 CofC) benötigt, um näher an unbeteiligten Personen fliegen zu dürfen (unter Einhaltung sicherer Abstände) register-drones.caa.co.uk.
    • A3 („weit entfernt“ von Menschen fliegen): für größere Drohnen (bis zu 25kg) oder jede Drohne ohne zusätzliche Qualifikation – diese müssen weit entfernt von Menschen und Wohn-/Geschäftsbereichen geflogen werden (mindestens 50m Abstand zu Personen und 150m zu bebauten Gebieten) caa.co.uk register-drones.caa.co.uk.
  • Spezifische Kategorie (mittleres Risiko): Flüge, welche die Beschränkungen der offenen Kategorie überschreiten, fallen hierunter – zum Beispiel schwerere Drohnen, Flüge in dicht besiedelten Gebieten, nachts außerhalb der Standardgrenzen oder andere risikoreichere Aktivitäten caa.co.uk arpas.uk. Flüge in dieser Kategorie erfordern vor dem Start eine Betriebserlaubnis (Operational Authorisation) der CAA caa.co.uk caa.co.uk. Dafür müssen Sie eine Risikobewertung einreichen oder ein Standard-Szenario nutzen. Am häufigsten ist PDRA01 (Pre-Defined Risk Assessment 01) – dies ist im Wesentlichen die Standardgenehmigung für Sichtflüge (VLOS) in städtischen Gebieten (sie ersetzt die alte „PfCO“) caa.co.uk arpas.uk. Gewerbliche Betreiber nutzen oft PDRA01, das den Flug von Drohnen mit 250g–25kg in bebauten Gebieten unter Sichtflug-Bedingungen gestattet, vorbehaltlich Sicherheitsauflagen caa.co.uk. Passt Ihr Vorhaben nicht zu PDRA01, müssen Sie eine individuelle Risikobewertung nach dem SORA-Verfahren (Specific Operations Risk Assessment) für eine Genehmigung der CAA durchführen caa.co.uk. In der spezifischen Kategorie benötigen sowohl der UAS-Betreiber als auch der Fernpilot eine erweiterte Kompetenz – in der Regel muss der Pilot über ein General VLOS Certificate (GVC) einer von der CAA anerkannten Ausbildungseinrichtung verfügen arpas.uk arpas.uk (dies umfasst eine Theorieprüfung und einen Praxistest). Die CAA stellt eine Betriebserlaubnis aus, in der angegeben ist, was Sie durchführen dürfen caa.co.uk.
  • Zertifizierte Kategorie (hohes Risiko): Diese ist für Operationen mit dem höchsten Risiko – vergleichbar mit der bemannten Luftfahrt arpas.uk. Hierzu zählen z. B. sehr große Drohnen, Drohnen mit Passagieren oder Gefahrgut usw. In der zertifizierten Kategorie gelten Anforderungen wie für bemannte Flugzeuge: Die Drohne selbst muss lufttüchtig zertifiziert sein, der Betreiber muss lizenziert sein und Fernpiloten benötigen Lizenzen ähnlich wie Piloten von bemannten Flugzeugen arpas.uk. (Bis 2025 fallen nur sehr wenige Drohnenflüge in diese Kategorie – sie ist vor allem für zukünftige Drohnen wie schwere Frachtdrohnen oder Lufttaxis relevant.)

Drohnenklassen nach Gewicht/Leistung: Zusätzlich zu den Betriebskategorien definieren britische und EU-Vorschriften Klassenzertifizierungen (C0, C1, C2 usw.) abhängig von Gewicht und technischen Standards. Diese Klassenlabels (werden von den Herstellern vergeben) bestimmen, in welcher Unterkategorie eine Drohne betrieben werden darf. Zum Beispiel kann eine C0-Drohne (<250g) in A1 betrieben werden; eine C2-Klasse (<4kg) ist für A2-Flüge mit zusätzlichen Merkmalen wie Langsamflugmodus vorgesehen. Allerdings sind bis 2025 klassengekennzeichnete Drohnen nur allmählich auf dem Markt verfügbar. Derzeit behandelt das Vereinigte Königreich die meisten Verbraucherdrohnen als „Legacy“-Drohnen ohne Klassenzertifizierung – die Betriebsbeschränkungen richten sich also hauptsächlich nach Gewicht und eventuellen Zusatzqualifikationen. Die CAA hat angekündigt, dass sie EU-zertifizierte Klassendrohnen (wie C1-Label) bis zur vollständigen Umsetzung eigener Klassifizierungen nach äquivalenten britischen Regeln zulässt heliguy.com. Ab 2026 plant das Vereinigte Königreich, ein eigenes Klassifizierungssystem für neue Drohnen einzuführen und je nach Klasse Merkmale wie Remote ID und Geofencing vorzuschreiben (mehr dazu im Abschnitt „Anstehende Änderungen“).

Gesetzliche Anforderungen für Privatnutzer vs. gewerbliche Nutzer

Freizeitflieger und gewerbliche Drohnenpiloten unterliegen im Vereinigten Königreich weitgehend den gleichen Grundregeln. Die zentralen Sicherheitsvorschriften (der Drone Code) gelten unabhängig davon, ob Sie zum Spaß oder gegen Bezahlung fliegen lexology.com. Das bedeutet, selbst private Nutzer müssen sich ggf. registrieren, Höhenlimits einhalten, Abstände zu Personen wahren usw. – genauso wie Profis.

Allerdings gibt es für den gewerblichen Einsatz einige zusätzliche Vorgaben und Überlegungen:

  • Kein „PfCO“ mehr – Risikobasierte Regeln: Bis 2021 waren für gewerbliche Drohnenflüge spezielle Genehmigungen der CAA (PfCO – Permission for Commercial Operations) erforderlich. Der Unterschied zwischen Freizeit- und kommerzieller Nutzung ist aus dem Regelwerk verschwunden – entscheidend ist nun das Risiko des Betriebs, nicht ob Sie bezahlt werden caa.co.uk. Gewerbliche Piloten benötigen standardmäßig keine eigene „gewerbliche Lizenz“; sie operieren – je nach Art des Einsatzes – einfach unter der offenen oder spezifischen Kategorie wie Privatnutzer. Für viele einfache Aufträge reicht es, wenn Sie im Rahmen der offenen Kategorie bleiben, es sind keine weiteren Genehmigungen nötig (außer Registrierung und Grundkenntnistest). Komplexere oder riskantere Einsätze (wie sie im kommerziellen Umfeld häufig sind) fallen jedoch in die spezifische Kategorie – hier ist eine Betriebserlaubnis der CAA erforderlich caa.co.uk. In der Praxis absolvieren die meisten gewerblichen Betreiber eine entsprechende Schulung (z. B. GVC und/oder A2 CofC) und sichern sich eine Betriebserlaubnis (wie PDRA01), um in bebauten Gebieten arbeiten zu dürfen.
  • Registrierung und Kompetenz: Sowohl private als auch gewerbliche Flieger müssen die Registrierungs- und Kompetenzanforderungen der CAA erfüllen (Details im nächsten Abschnitt). Für gewerbliche Betreiber gibt es keine Ausnahmen von den Regeln für die Flyer- und Operator-ID – jedes Unternehmen, das Drohnen nutzt, muss sich genauso registrieren wie Einzelpersonen caa.co.uk. Außerdem sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihre Fernpiloten die jeweils erforderlichen Nachweise für die relevante Flugeinstufung vorlegen können (z. B. bei Flügen in der Nähe von Personen: A2-Zertifikat oder Betriebserlaubnis mit GVC) caa.co.uk caa.co.uk.
  • Versicherung: Ein wesentlicher rechtlicher Unterschied ist die Versicherungspflicht. Gesetzlich sind gewerbliche Drohnenbetreiber verpflichtet, mindestens eine Haftpflichtversicherung (Third Party Liability) abzuschließen caa.co.uk. Wer „zu gewerblichen Zwecken“ fliegt (also jeder Flug, der beruflich/betrieblich erfolgt), muss nach EU-785/2004-Vorgaben versichert sein caa.co.uk caa.co.uk. Das gilt nicht nur, wenn Sie beispielsweise als Fotograf gegen Bezahlung fliegen, sondern auch bei jedem betrieblichen Einsatz – selbst als Einzelunternehmer oder etwa bei der Nutzung einer Drohne durch Schulen/Universitäten caa.co.uk. Für Privatnutzer hingegen besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht (bei Drohnen unter 20kg), allerdings wird es dringend empfohlen, da Sie für Schäden/Verletzungen weiterhin haftbar sind caa.co.uk. (Viele Hobbyisten schließen Versicherungen über Vereinsmitgliedschaften wie BMFA oder FPV UK ab.)
  • Weitere Aspekte: Der gewerbliche Drohneneinsatz kann zusätzliche Vorschriften zu Datenschutz (z. B. bei Überwachung oder Datenerhebung – siehe Abschnitt Datenschutz) und Luftsicherheitsanforderungen betreffen. Unternehmen sollten zudem Betriebsverfahren, Wartungsintervalle und Piloten-Logs führen. Auch wenn dies nicht explizit im Drohnenrecht vorgeschrieben ist, gilt das Führen von Flug- und Wartungsprotokollen sowie Durchführung von Risikobewertungen als Best Practice und wird oft von Auftraggebern oder Versicherern verlangt lexology.com lexology.com.

Fazit: Freizeit- und Geschäftspiloten müssen dieselben grundlegenden Flugregeln einhalten, gewerbliche Betreiber haben jedoch zusätzliche Pflichten hinsichtlich Versicherung und benötigen oft weitere Qualifikationen oder CAA-Genehmigungen für spezielle Flugtypen. Prüfen Sie immer, ob Ihr Vorhaben in der offenen Kategorie durchgeführt werden kann oder eine Sondergenehmigung benötigt – unabhängig davon, ob es „kommerziell“ ist. Die CAA stellt Hilfestellungen für den Unternehmenseinsatz von Drohnen bereit, um sicherzustellen, dass Organisationen eine korrekte Registrierung und Verwaltung ihrer Drohnenflotten durchführen caa.co.uk caa.co.uk.

Drohnenregistrierung und Betreiber-ID-Anforderungen

Die meisten Drohnennutzer im Vereinigten Königreich müssen sich registrieren und einen Online-Test bestehen, bevor sie fliegen dürfen. Das Registrierungssystem der CAA (DMARES) vergibt zwei Arten von IDs:

  • eine Flyer-ID (Nachweis, dass Sie einen Grundlagentest bestanden haben), und
  • eine Betreiber-ID (die Registrierung für die Person oder Organisation, die für die Drohne verantwortlich ist) caa.co.uk caa.co.uk.

Es ist gesetzeswidrig, eine Drohne ohne die erforderlichen IDs zu fliegen – wer unregistriert oder ohne Test fliegt, riskiert Bußgelder oder in schwerwiegenden Fällen sogar Gefängnis caa.co.uk. Hier sind die Anforderungen ab 2025:

  • Drohnen 250g bis 25kg: Registrierung und Test sind Pflicht. Wiegt Ihre Drohne oder Ihr Modellflugzeug 250 Gramm oder mehr (bis 25kg), müssen Sie den CAA-Theorietest bestehen, um eine Flyer-ID zu bekommen, und Sie müssen eine Betreiber-ID registrieren caa.co.uk. Dies betrifft praktisch alle gängigen Kameradrohnen (DJI Phantom, Mavic-Serie usw.) und größere Modellflugzeuge. Der Theorietest wird online (kostenlos) abgelegt und das Bestehenszertifikat ist Ihre Flyer-ID. Die Betreiber-ID (mit einer kleinen jährlichen Gebühr) muss alle 12 Monate erneuert werden und die ID-Nummer muss deutlich an der Drohne angebracht sein caa.co.uk caa.co.uk.
  • Drohnen unter 250g: Einige Anforderungen sind für sehr kleine Drohnen gelockert, aber nicht alle. Wiegt die Drohne <250g (0,25kg) und hat keine Kamera, gilt sie als sehr geringes Risiko – Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, eine Flyer-ID zu erwerben, und die Registrierung einer Betreiber-ID ist in diesem Fall optional caa.co.uk caa.co.uk. Die CAA empfiehlt jedoch ausdrücklich, auch in diesem Fall den Test zu machen und eine Flyer-ID zu beantragen, um die Regeln zu kennen caa.co.uk. Hat Ihre Drohne unter 250g eine Kamera, müssen Sie eine Betreiber-ID registrieren (aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen), auch wenn eine Flyer-ID technisch für diese Gewichtsklasse nicht vorgeschrieben ist caa.co.uk caa.co.uk. In der Praxis holen sich viele Piloten von beliebten ~249g-Drohnen (wie die DJI Mini-Serie) dennoch eine Flyer-ID, da der Test einfach ist und das Wissen zur Flugsicherheit stärkt.
  • Ausnahme für Spielzeuge: Ist Ihre Drohne ein Spielzeug unter 250g, sind Sie vollständig ausgenommen von beiden Anforderungen caa.co.uk. Ein „Spielzeug“ bedeutet hier eine Drohne, die als Spielzeug vermarktet wird (im Allgemeinen für kleine Kinder, oft mit sehr eingeschränkter Funktionalität). Zum Beispiel könnte eine kleine Indoor-Mini-Drohne aus einem Spielwarengeschäft unter 250g und für Kinder ab 12 Jahren als Spielzeug gelten. Trifft das zu, müssen Sie sich nicht registrieren oder testen – selbst wenn sie eine Kamera hat caa.co.uk. Seien Sie ehrlich in Ihrer Einschätzung – die meisten Kameradrohnen für Fotografie sind keine Spielzeuge. Im Zweifel nehmen Sie an, dass es kein Spielzeug ist, außer es ist eindeutig als eines für Kinder gekennzeichnet und beworben.

Zur besseren Übersicht stellt die CAA eine Zusammenfassung dieser Regeln bereit:

Gewicht 250g–25kg: Flyer-ID erforderlich, Betreiber-ID erforderlich.
Gewicht <250g mit Kamera: Flyer-ID empfohlen, Betreiber-ID erforderlich.
Gewicht <250g ohne Kamera: Flyer-ID empfohlen, Betreiber-ID optional.
Spielzeugdrohne <250g: keine ID notwendig caa.co.uk caa.co.uk.

Bei der Registrierung gilt: Sind Sie 18 Jahre oder älter und eine Einzelperson, registrieren Sie sich selbst als Betreiber (und erhalten eine Betreiber-ID-Nummer). Gehört die Drohne einem Kind (<18), muss ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter sich als Betreiber an Stelle des Kindes registrieren caa.co.uk caa.co.uk. Auch Organisationen (Unternehmen, Vereine, Schulen usw.) können sich als Betreiber im Firmennamen registrieren – der Ablauf ist ähnlich, aber Sie benennen einen verantwortlichen Manager für die Drohnen caa.co.uk caa.co.uk. Sie können eine Betreiber-ID für alle Drohnen verwenden, die Sie besitzen, und sie muss jährlich erneuert werden. Die Flyer-ID (Zertifikat des Piloten) ist 5 Jahre gültig, bevor Sie den Test erneut ablegen müssen caa.co.uk.

So erhalten Sie die IDs: Der Prozess wird über das Online-Portal der CAA durchgeführt. Sie können den 40-Fragen-Multiple-Choice-Theorietest (basierend auf dem Drone Code) ablegen, um Ihre Flyer-ID zu bekommen, und am Ende der Testsitzung können Sie auch die Registrierungsgebühr bezahlen, um Ihre Betreiber-ID zu erhalten. Die meisten erledigen beides gleichzeitig caa.co.uk arpas.uk. Für den Test gibt es keine Altersgrenze (Kinder können ihn unter Aufsicht machen) und Sie benötigen 75% richtige Antworten zum Bestehen. Nach Abschluss erhalten Sie Ihre Flyer-ID per E-Mail. Die Betreiber-ID wird nach Registrierung vergeben (für Einzelpersonen hat die ID das Format „OP-XXXXXXXX“). Wichtig: Sie müssen Ihre Drohne mit Ihrer Betreiber-ID-Nummer an einer sichtbaren Stelle kennzeichnen, bevor Sie fliegen caa.co.uk caa.co.uk. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und hilft den Behörden, den Eigentümer im Falle eines Fundes oder Zwischenfalls zu identifizieren.

Wer es versäumt, sich zu registrieren oder eine gültige Flyer-ID zu haben (wenn vorgeschrieben), begeht eine Ordnungswidrigkeit – die CAA und die Polizei haben Verstöße bereits mit Verwarnungen und Bußgeldern geahndet (bis zu 1.000 £ wurden in der Vergangenheit für fehlende Registrierung genannt). Lassen Sie die Registrierung also nicht aus – sie ist unkompliziert und kostengünstig und der Test ist nur einmal nötig, um legal zu fliegen.

Lizenzen und Zertifikate (Flyer-ID, A2 CofC und gewerbliche Genehmigungen)

Zusätzlich zur grundlegenden Flyer-ID bietet das britische Drohnen-Regime weitere Zertifikate und Genehmigungen für Piloten und Betreiber, die unter fortgeschritteneren Bedingungen fliegen müssen:

  • Flyer ID: Dies ist im Grunde Ihr grundlegender Drohnen-„Führerschein“ für Hobbypiloten in der Open-Kategorie. Es bestätigt, dass Sie den Drone Code gelernt und den theoretischen Test bestanden haben caa.co.uk. Die Flyer ID ist jedoch kein physischer Führerschein, sondern ein digitales Zertifikat/ID-Nummer. Sie erlaubt Ihnen das Fliegen in der Open-Kategorie (standardmäßig A1- und A3-Subkategorien) – dies umfasst einfache, risikoarme Flüge caa.co.uk caa.co.uk. Für viele Freizeitflieger reicht die Flyer ID plus die Einhaltung des Drone Code vollkommen aus. (Denken Sie daran: Die Gültigkeit beträgt 5 Jahre, danach müssen Sie den Test wiederholen, um Ihr Wissen aufzufrischen caa.co.uk.)
  • A2 Certificate of Competency (A2 CofC): Dies ist eine höhere Qualifikation für Fernpiloten, nützlich für fortgeschrittene Hobbyflieger und viele kommerzielle Piloten. Das A2 CofC ist ein Präsenz- oder Online-Kurs mit Prüfung (meist von einem von der CAA zugelassenen Anbieter durchgeführt), der Ihnen zusätzliche Flugrechte in der Open-Kategorie verschafft. Mit einem A2 CofC dürfen Sie in der Unterkategorie Open A2 fliegen – das heißt, Sie dürfen bestimmte Drohnen näher an Menschen betreiben als in A3 erlaubt register-drones.caa.co.uk. Ohne A2 CofC müsste zum Beispiel eine 1-kg-Drohne normalerweise 50m Abstand zu unbeteiligten Personen halten und Fern von Wohngebieten bleiben; mit einem A2 CofC könnten Sie diese Drohne auch im Wohngebiet fliegen, wenn Sie mindestens 50m horizontalen Abstand zu unbeteiligten Personen einhalten – und sogar potenziell 5-30m bei einer klassenzertifizierten Drohne mit den entsprechenden Funktionen register-drones.caa.co.uk caa.co.uk. Das A2 CofC eröffnet also mehr Szenarien für Drohnen bis zu 2kg, da Sie so Ihr zusätzliches Wissen zu Meteorologie, Flugplanung und Risikominderung nachweisen. Hinweis: Momentan sind echte Klassen-C2-Drohnen (für A2-Einsätze) selten, daher wird das A2 CofC vor allem genutzt, um „Bestandsdrohnen“ unter 2kg bis mindestens 2026 auf reduzierte Abstände (50m) zu berechtigen heliguy.com. Es bietet außerdem Vorteile für Drohnen zwischen 250g und 500g – mit A2 CofC dürfen diese ganz ohne spezifischen Horizontalabstand geflogen werden (nur kein gezieltes Überfliegen von Menschen) und ähneln damit den A1-Regeln register-drones.caa.co.uk. Der Kurs lässt sich typischerweise an einem oder zwei Tagen absolvieren (plus etwas praktische Selbstschulung) und nach Bestehen ist das Zertifikat fünf Jahre gültig.
  • Operational Authorisation & GVC (General VLOS Certificate): Wer Einsätze außerhalb der Open-Kategorie-Grenzen durchführen muss (typisch für viele kommerzielle oder spezialisierte Fälle), benötigt eine Betriebsgenehmigung (Operational Authorisation) der CAA (das fällt in die Specific-Kategorie) caa.co.uk. Der häufigste Weg führt über PDRA01, ein vordefiniertes Standardszenario und in etwa die Nachfolge-Bewilligung zur alten kommerziellen Erlaubnis. Für eine Betriebsbewilligung nach PDRA01 braucht der Fernpilot in der Regel die GVC-Qualifikation arpas.uk arpas.uk. Das General VLOS Certificate (GVC) ist ein höherwertiger Nachweis als das A2 CofC, beinhaltet eine umfassende theoretische Schulung (Ground School) und eine praktische Flugprüfung bei einem zugelassenen Anbieter arpas.uk. Nach erfolgreichem Erwerb des GVC kann man die Betriebsgenehmigung (Operational Authorisation) bei der CAA beantragen. PDRA01 Operational Authorisation erlaubt Flüge in dicht besiedelten Gebieten (Städte/Ortschaften) mit Drohnen bis 25kg, wenn Sie sich an strikte Regeln halten (i.d.R. 50m Mindestabstand zu unbeteiligten Personen, kein Überflug selbiger, VLOS usw.) caa.co.uk. Im Wesentlichen ermöglicht dies viele kommerzielle Einsatzarten (z. B. Immobilienaufnahmen, Inspektionen, Vermessungen im Stadtgebiet), die nach reinen Open-Kategorie-Regeln verboten wären. Wichtig: Die Betriebsgenehmigung wird dem UAS-Betreiber (Person oder Unternehmen) erteilt und listet spezifische Auflagen auf. Jede Person, die unter dieser Genehmigung fliegt, muss die Regeln einhalten und entweder namentlich genannt sein oder für den Betreiber arbeiten. Gewerbliche Firmen sichern sich daher eine Betriebsgenehmigung und stellen sicher, dass alle ihre Piloten GVC (oder andere Anforderungen) besitzen, um darunter zu fliegen caa.co.uk.
  • Frühere PfCO und Übergang: Wie erwähnt, wurde die PfCO Ende 2020 eingestellt, als das Vereinigte Königreich die aktuellen Regeln übernahm caa.co.uk. Es gibt keinen direkten Eins-zu-eins-Ersatz; stattdessen nutzen Sie die oben genannten Zertifikate. Wer früher eine PfCO hatte, ist meist bereits zur Betriebsgenehmigung übergegangen. Neue Piloten sollten je nach Anforderung den A2 CofC und/oder das GVC anstreben.
  • Weitere Zertifikate: Es gibt einige weitere Nachweise für spezielle Anwendungsfälle, etwa BVLOS (Flüge außerhalb der Sichtweite), Schwerguttransporte usw. – diese sind aber spezialisiert und werden im Specific-Bereich nach SORA genehmigt. Die Certified-Kategorie (falls Sie je dahin kommen) verlangt eine an eine echte Pilotenlizenz angelehnte Ausbildung – das betrifft aber kaum Piloten im Jahr 2025. Für die allermeisten Nutzer gilt: Flyer ID ist die obligatorische Grundqualifikation; A2 CofC ist optional für erweiterte Open-Kategorie-Rechte; GVC + Betriebsgenehmigung braucht man für fortgeschrittene/gewerbliche Einsätze.

Luftraum- und Flugbeschränkungen im Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich verhängt strenge Regeln, wo und wie Sie Ihre Drohne fliegen dürfen. Die Einhaltung der Luftraum- und Abstandsregeln ist entscheidend für die Sicherheit – Verstöße können zu schweren Strafen führen. Hier die wichtigsten Einschränkungen, die jeder Pilot kennen muss:

  • Maximale Flughöhe – 120m (400ft): Sie dürfen Ihre Drohne nicht höher als 120 Meter (400 Fuß) über Grund fliegen caa.co.uk. Dieses Höhenlimit reduziert das Risiko, bemannten Flugzeugen zu begegnen, erheblich. Auch unterhalb von 120m sollten Sie immer wachsam auf Hubschrauber, Segelflieger usw. achten (vor allem in ländlichen Gebieten). Die 120m-Grenze gilt als absolutes Maximum in der Open-Kategorie – Überschreitungen sind nur mit spezieller CAA-Genehmigung erlaubt (z. B. Betriebsbewilligung für bestimmte Einsätze oder in ausgewiesenen Testgebieten) gov.uk. Ein Überschreiten der 120m/400ft-Regel ist eine Straftat und kann mit bis zu £2.500 Bußgeld geahndet werden gov.uk, weil so andere Luftraumnutzer gefährdet werden.
  • No-Fly-Zonen und beschränkter Luftraum: Niemals in der Nähe von Flughäfen, Flugplätzen oder Weltraumbahnhöfen ohne Erlaubnis fliegen. Große Flughäfen und Flugplätze in Großbritannien verfügen über fest definierte Flugverbotszonen (Flight Restriction Zones, FRZs) caa.co.uk. Zum Beispiel reicht eine typische FRZ in einem Radius von 2-2,5km um die Start- und Landebahn und entlang der Anflugwege bis zu 5km – sie bildet also eine zylindrische und rechteckige Zone. Sie dürfen ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung der Flugsicherung des betroffenen Flughafens nicht in einer FRZ fliegen caa.co.uk. Kleinere Flugfelder und Hubschrauberlandeplätze haben meist keine formalen FRZs auf Karten, Sie dürfen aber trotzdem in keiner Weise die Sicherheit von Flugzeugen gefährden – bleiben Sie daher fern und achten Sie auf Aktivitäten register-drones.caa.co.uk register-drones.caa.co.uk. Neben Flughäfen gibt es weitere sensible Standorte mit Flugverboten: Gefängnisse, Militärbasen, Königspaläste, Atomkraftwerke usw. besitzen oft spezielle No-Fly-Zonen register-drones.caa.co.uk. Auch temporäre Flugverbote sind häufig – zum Beispiel bei Großveranstaltungen, Notfällen oder Sonderevents wie Flugshows oder politischen Konferenzen register-drones.caa.co.uk. Prüfen Sie immer NOTAMs (Fluginformationen) und nutzen Sie eine Drohnen-App für Luftraumupdates vor jedem Flug register-drones.caa.co.uk register-drones.caa.co.uk. Die CAA stellt eine kostenlose App sowie NATS-Informationen bereit, die aktuelle Beschränkungen auf einer Karte anzeigen register-drones.caa.co.uk. Die Verantwortung liegt beim Piloten, für freien Luftraum zu sorgen – verlassen Sie sich nicht alleine auf Geofencing oder Karten Ihres Drohnenherstellers, sie könnten veraltet sein register-drones.caa.co.uk.
  • Horizontaler Abstand zu Menschen (und Eigentum): Der erforderliche Abstand zu unbeteiligten Personen richtet sich nach Gewicht/Kategorie Ihrer Drohne:
    • Ist Ihre Drohne 250g oder schwerer (und Sie fliegen nach Standard-Open-A3-Regeln), müssen Sie immer mindestens 50 Meter horizontalen Abstand zu unbeteiligten Personen halten caa.co.uk. Es gilt also im Prinzip ein 50m-Radius-Zylinder um jede Person, in den Ihre Drohne nicht einfliegen darf. Auch bei über 50m Flughöhe gilt dieser horizontale Mindestabstand – ein Überflug ist unzulässig, außer die Personen sind Teil Ihres Einsatzes caa.co.uk caa.co.uk. Diese 50m-Regel gilt auch für Gebäude, Fahrzeuge, Boote, die nicht unter Ihrer Kontrolle stehen – also alles, wo Menschen ohne Einwilligung betroffen wären. Sind Personen an Ihrer Aktion beteiligt (Helfer, beauftragte Kunden), entfällt für diese die 50m-Regel, dennoch muss ein sicherer Abstand gehalten werden und Gefährdung ausgeschlossen bleiben register-drones.caa.co.uk caa.co.uk.
    • Drohnen unter 250g unterliegen weniger strengen Regeln: Sie dürfen Kleindrohnen näher als 50m an Menschen und sogar (sparsam) darüber hinweg fliegen, solange Sie dies sicher tun caa.co.uk. Das Gesetz erkennt, dass eine Sub-250g-Drohne (z.B. DJI Mini) ein geringeres Risiko darstellt und auch in Umgebungen mit Menschen eingesetzt werden kann – Sie dürfen jedoch niemals über Menschenansammlungen fliegen und dürfen niemanden belästigen oder gefährden caa.co.uk caa.co.uk. Selbst eine 249g-Drohne kann im extremen Fall Schaden anrichten – Sie dürfen also mit Leichtdrohnen in Personennähe fliegen, müssen aber gesunden Menschenverstand walten lassen und verantwortungsvoll agieren caa.co.uk caa.co.uk. (Jede Kamera-Nutzung hat übrigens auch Datenschutzaspekte – dazu mehr im Abschnitt Datenschutz.)
    • Mit A2 CofC-Zertifikat dürfen Sie – wie oben beschrieben – in bestimmten Fällen die Abstände reduzieren. Zum Beispiel können Sie damit eine unter 2kg schwere Drohne im Stadtgebiet einsetzen, müssen aber trotzdem mindestens 50m Abstand zu unbeteiligten Personen halten (bzw. 30m/5m bei speziell zertifizierten C2-Drohnen) register-drones.caa.co.uk.
    • Menschenmengen: Das Überfliegen von Menschenmengen oder Versammlungen ist mit jeder Drohne streng illegal, unabhängig von der Größe caa.co.uk register-drones.caa.co.uk. Eine „Menschenmenge“ ist eine so dichte Ansammlung, dass die Leute im Gefahrenfall nicht schnell wegkommen könnten (z.B. Konzerte, Sportereignisse, Paraden, volle Strände, Kundgebungen usw.). Selbst mit einer winzigen Drohne dürfen Sie sich nicht darüber hinweg bewegen; größere Drohnen müssen zudem per Gesetz 150m Abstand zu solchen Versammlungen halten lexology.com register-drones.caa.co.uk. Diese Regel ist sehr streng, da der Überflug im Ausfall-Fall ein hohes Risiko bedeutet. (Auch das Nähern an Menschenmengen ist riskant – gehen Sie weiträumig aus dem Weg, sobald Ihr Flugweg die Ansammlung gefährden könnte.)
  • Abstand zu bebauten Gebieten: Für Standardflüge mit Drohnen ≥250g müssen Sie mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Freizeitgebieten einhalten register-drones.caa.co.uk. In der Praxis bedeutet das: Ohne Sondergenehmigung oder A2 CofC dürfen Sie größere Drohnen nur in weiten offenen Flächen auf dem Land betreiben, fern von Ortschaften, Wohnblocks, Parks, Stränden, Straßen usw. Sobald Sie sich innerhalb von 150m zu bebauten Flächen oder Menschenansammlungen befinden, verstoßen Sie meist schon gegen die A3-Regeln caa.co.uk. Drohnen unter 250g sind von der 150m-Regel ausgenommen – sie dürfen auch in Städten geflogen werden (deshalb sind sie so beliebt) register-drones.caa.co.uk. Doch auch mit Kleindrohnen gilt: sicher fliegen und niemanden überfliegen. Für Einsätze mit größeren Drohnen im Stadtgebiet brauchen Sie ein A2 CofC (für gewisse Abstände) oder eine Specific-Genehmigung (PDRA/OA).
  • Sichtweite (VLOS): Die Drohne muss immer in direkter Sicht gehalten werden – Sie müssen sie mit Ihren eigenen Augen sehen können (nicht nur über Videofeed) caa.co.uk. Nur so lassen sich Kollisionen vermeiden. Reiner Flug nach FPV-Brille oder Display ist unzulässig; falls Sie FPV fliegen, muss ein Beobachter unterstützen, ansonsten gilt VLOS. Üblicherweise sind das maximal 500m seitliche Reichweite (oft weniger je nach Licht, Drohnengröße), und natürlich 120m Höhe. Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) sind in der Open-Kategorie verboten. BVLOS-Flüge bedürfen einer speziellen Specific-Zulassung und sind fortgeschrittenen/anwendungsspezifischen Fällen (z.B. Lieferdrohnen-Testflüge) vorbehalten.
  • Flüge in der Nähe von Notfalleinsätzen: Es ist illegal und gefährlich, in der Nähe von Einsätzen der Rettungskräfte (Feuer, Unfall, Kriminalität, Suche/Notrettung usw.) zu fliegen. Sie dürfen Einsatzkräfte oder Hubschrauber keinesfalls behindern. Falls Sie in einen Notfalleinsatz geraten, müssen Sie Ihre Drohne sofort landen – es sei denn, Sie haben ausdrücklich die Erlaubnis der Einsatzleitung register-drones.caa.co.uk register-drones.caa.co.uk. Drohnen haben bei Feuerwehreinsätzen und Rettungsflügen bereits Störungen verursacht – das wird streng geahndet. Halten Sie sich unbedingt fern von aktiven Einsatzorten.
  • Lokale Einschränkungen und Byelaws: Neben den nationalen Regeln gilt: Lokale Behörden oder Grundstückseigentümer können das Starten/Landen von Drohnen auf bestimmten Flächen per Satzung (Byelaw) einschränken. Viele Stadtparks, der National Trust und einige Nationalparks erlauben den Drohnenbetrieb ohne vorherige Genehmigung nicht (auch wenn der Luftraum nicht ihnen gehört, können sie den Zugang zum Grundstück regeln). Missachten Sie lokale Byelaws, droht ein Bußgeld oder Platzverweis – immer Beschilderungen beachten register-drones.caa.co.uk. Steht „Drohnenfliegen verboten“ auf Kommunalflächen, dürfen Sie dort legal nicht starten. Auch Naturschutzgebiete (Sites of Special Scientific Interest, SSSIs) untersagen oft Drohnenflüge zum Schutz der Tierwelt register-drones.caa.co.uk. Erkundigen Sie sich immer vorab über eventuelle lokale Einschränkungen.

Zusammengefasst: Halten Sie sich stets an das Motto des Drone Code: „Flieg niedrig, flieg langsam, halte Abstand und bleib in Sicht.“ Nutzen Sie Karten und Apps zum Prüfen von Flugverbotszonen. Wer andere Luftfahrzeuge gefährdet – z.B. nahe einem Flughafen oder auf Anflugschneisen –, dem drohen harte Strafen (bis zu fünf Jahre Haft) register-drones.caa.co.uk. Die Regeln sind streng – aber sie sichern die Sicherheit aller im gemeinsamen Luftraum.

Versicherungsanforderungen und Empfehlungen

Versicherung ist für gewerbliche Drohnenflüge im Vereinigten Königreich verpflichtend, für private Flüge jedoch optional, aber empfohlen. Dies wird durch britische und EU-Luftfahrtversicherungsregelungen geregelt, die darauf abzielen, Dritte im Falle von Unfällen zu schützen.

  • Pflichtversicherung für gewerbliche Nutzung: Wenn Sie zu gewerblichen Zwecken oder gegen “Entgelt” fliegen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, mindestens eine Dritt­haft­pflicht­versicherung für Ihre Drohne zu haben caa.co.uk. Einfach gesagt: Wenn Sie bezahlt werden oder die Drohne als Teil Ihrer Arbeit (auch indirekt, wie z.B. akademische Forschung oder öffentliche Einrichtungen) einsetzen, benötigen Sie Versicherungsschutz. Die Police sollte eine Haftpflicht für Personen- oder Sachschäden durch Ihre Drohne abdecken. Das Vereinigte Königreich setzt dies durch die Civil Aviation (Insurance) Regulations durch, die die Standards der EU-Verordnung 785/2004 übernehmen caa.co.uk. Das bedeutet, Ihre Police muss die Mindestdeckung erfüllen – in der Regel einen bestimmten Betrag an Versicherungssumme für Personenschäden und Sachschäden Dritter. Klären Sie immer mit Ihrem Versicherer, dass die Police den Anforderungen nach EU 785/2004 (übernommen) entspricht caa.co.uk. Beispiele für Situationen, in denen Versicherung erforderlich ist: Bezahlte Luftaufnahmen oder -vermessungen, Drohneneinsatz für Lieferungen oder Inspektionen im Geschäftsbereich, oder selbst gemeinnützige Arbeit bzw. Bildungszwecke (z.B. Schulprojekt) caa.co.uk. Viele Auftraggeber verlangen einen Versicherungsnachweis und ggf. eine Betriebserlaubnis. Ohne Versicherung gewerblich zu fliegen, ist nicht nur riskant – es ist illegal und kann dazu führen, dass Ihre Genehmigungen erlöschen.
  • Optional für Freizeit-/Sportnutzung: Wenn Sie ausschließlich zum Spaß, Sport oder als Hobby fliegen, ist für Drohnen unter 20 kg keine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben caa.co.uk. Der Grund: Hobbyflüge sind im Allgemeinen risikoärmer, und eine Versicherungspflicht wäre eine Einstiegshürde. Dennoch haften Sie persönlich für alle Schäden, die Ihre Drohne verursacht, weshalb ein Verzicht auf Versicherung ein persönliches Risiko bleibt. Die CAA und Drohnenverbände empfehlen dringend, auch für Freizeitflüge eine Haftpflichtversicherung abzuschließen caa.co.uk. Policen für Hobbyisten sind relativ günstig (teilweise unter £30–£40/Jahr über Modellflugverbände oder Spezialversicherer) und können Sie im Schadensfall vor hohen Kosten bewahren. Beispiel: Sollte Ihre Drohne aus Versehen eine Person treffen oder durch ein Fenster fliegen, haften Sie für medizinische- bzw. Reparaturkosten – eine Haftpflichtversicherung deckt das ab. Außerdem ist bei Vereinsmitgliedschaften oft Versicherung inklusive (z.B. beinhalten FPV UK, BMFA, LMA eine personenbezogene Haftpflicht bis zu einer bestimmten Höhe).
  • Deckungsdetails: Eine konforme Drohnenversicherung bietet üblicherweise mindestens £1 Million oder mehr Haftpflichtdeckung (viele gewerbliche Policen bieten £5–10 Millionen). Standardmäßig ist kein Schutz für Schäden an der eigenen Drohne enthalten (dafür benötigen Sie eine separate Kaskoversicherung), es geht vorrangig um Ansprüche Dritter. Achten Sie darauf, dass Ihre Police alle beabsichtigten Einsätze abdeckt (manche schließen z.B. Flüge über Wasser oder außerhalb der Sichtweite aus). Gewerbliche Nutzer sollten zusätzlich über Geräteschutz und Nutzlastversicherung nachdenken.
  • Durchsetzung: Es ist wichtig zu wissen: Fliegen Sie gewerblich ohne Versicherung, kann das Ihre CAA-Genehmigungen ungültig machen und im Schadensfall zur Strafverfolgung führen. Die Polizei kann einen Versicherungsnachweis verlangen, wenn sie annimmt, dass Sie gewerblich fliegen. Kommt es zu einem Vorfall und Sie haben keine Versicherung, haften Sie privat für alle Schäden – das kann finanziell ruinös sein.

Zusammengefasst gilt: Versicherung ist bei jeder professionellen Drohnennutzung im Vereinigten Königreich ein Muss caa.co.uk und für Hobbypiloten ein sinnvoller Schutz. Sie erhöht die Verantwortung und sorgt für ein ruhiges Gewissen. Auch wenn Freizeitflieger rechtlich “frei wählen” können, ist die kluge Entscheidung, bereits vor dem Start versichert zu sein.

Datenschutz, Überwachung und Privatsphäre

Der Einsatz einer Drohne, insbesondere mit Kamera oder Audioaufnahmegerät, wirft wichtige Datenschutz- und Privatsphärefragen auf. Nach britischem Recht müssen Drohnenpiloten die Persönlichkeitsrechte respektieren und eventuell erfasste personenbezogene Daten (Fotos, Videos) gemäß dem Data Protection Act 2018 und der britischen DSGVO behandeln.

Wichtige Hinweise:

  • Respektieren Sie die Privatsphäre anderer: Sie dürfen mit einer Drohne niemanden ausspionieren oder belästigen. Es ist ausdrücklich gesetzeswidrig, mit einer Drohnenkamera oder einem Abhörgerät an Orten zu filmen oder zuhören, wo Menschen Privatsphäre erwarten (z.B. in Wohnungen oder Gärten) – ohne Zustimmung caa.co.uk. In Fenster spähen, über privaten Grundstücken schweben oder private Aktivitäten aufzeichnen, kann gegen Gesetze verstoßen und als Belästigung oder Voyeurismus gelten. Der Drohnen-Code verlangt, dass Sie die “Privatsphäre anderer respektieren” und keine Belästigung verursachen caa.co.uk caa.co.uk.
  • Datenschutz (GDPR): Wenn Ihre Drohne Bilder oder Videos aufnimmt, auf denen Personen identifizierbar sind – auch nur im Hintergrund –, gelten diese als personenbezogene Daten. Die britischen Datenschutzgesetze (UK GDPR und DPA 2018) finden Anwendung, d.h. Sie haben bestimmte Pflichten, wenn Sie solche Aufnahmen speichern oder veröffentlichen caa.co.uk. Alle Fotos oder Aufnahmen von Personen, die mit Ihrer Drohne aufgenommen werden, sollten mit Sorgfalt behandelt werden: Veröffentlichen oder teilen Sie diese nicht einfach, sondern holen Sie sich das Einverständnis ein, insbesondere wenn diese Personen nicht damit rechnen mussten, gefilmt zu werden. Für strikt private Zwecke ist das Gesetz etwas lockerer (es gibt eine “Haushaltsausnahme” in der DSGVO), aber sobald Sie Drohnenmaterial von Personen für mehr als rein private Zwecke nutzen (z.B. Veröffentlichung online, kommerzielle Nutzung), gelten Sie rechtlich als Datenverarbeiter caa.co.uk caa.co.uk. Gewerbliche Drohnenbetreiber sollten eine Datenschutzerklärung haben und die Datenschutzgrundsätze einhalten (z.B. keine längere Speicherung als nötig, Datensicherung usw.). Das Information Commissioner’s Office (ICO) betrachtet Drohnenkameras ähnlich wie CCTV – wenn Sie Drohnen geschäftlich für Überwachung einsetzen, sollten Sie den CCTV-Code of Practice befolgen und sich ggf. beim ICO registrieren.
  • Keine Überwachung oder Aufzeichnung für kriminelle Zwecke: Es sollte selbstverständlich sein: Kriminelle oder illegale Überwachung mittels Drohne ist strafbar. Das Gesetz verbietet ausdrücklich das Aufnehmen von Fotos, Videos oder Audios „für kriminelle oder terroristische Zwecke“ mit einer Drohne caa.co.uk. Es gab bereits Fälle, in denen Kriminelle Drohnen zum Auskundschaften von Grundstücken oder zum Schmuggeln von verbotenen Gegenständen nutzten; solche Taten werden mit hohen Strafen geahndet. Zum Beispiel: Wer eine Drohne nutzt, um Drogen in ein Gefängnis zu bringen, riskiert bis zu 10 Jahre Haft, wenn er gefasst wird linkedin.com.
  • Rücksicht und Transparenz: Best Practice ist es, andere zu informieren, wenn Sie Aufnahmen machen – sofern praktikabel. Natürlich kann man nicht jeden im Park einzeln vorwarnen, dass ein Luftbild entsteht, aber man sollte vermeiden, über private Gärten zu schweben oder auf Menschen heranzuzoomen. Bei geplanten Flügen in belebten Gebieten ist es ratsam, Anwohner zu informieren oder eine Weste zu tragen, die Sie als Drohnenpiloten kenntlich macht. Die CAA empfiehlt, dass Drohnenpiloten “sichtbar sein” sollten, damit die Öffentlichkeit weiß, wer die Drohne fliegt caa.co.uk. Solche Sichtbarkeit hilft, damit sich Menschen bei Bedenken direkt an Sie wenden können, anstatt sich von einer unbekannten Drohne ausspioniert zu fühlen.
  • Belästigung und Hausfriedensbruch: Auch ohne Kameranutzung kann das Überfliegen von Privatgrundstücken als Störung oder Eindringen empfunden werden. Das Luftrecht ist komplex (Grundstückseigentümer besitzen nicht den gesamten Luftraum, haben aber Rechte bis zu einer bestimmten Höhe für die normale Nutzung), doch wiederholt niedrig über fremden Gärten zu fliegen, kann zu zivilrechtlichen Klagen oder polizeilichem Einschreiten führen. Vermeiden Sie es, längere Zeit über privatem Grund zu schweben oder durch Lärm zu stören.
  • Umgang mit aufgenommenem Material: Falls Sie Videos oder Fotos aufgenommen haben, bewahren Sie diese sicher auf. Teilen Sie keine sensiblen Aufnahmen (wie Rückseiten von Häusern, fremde Gesichter) ohne Einwilligung in sozialen Medien – das könnte Persönlichkeitsrechte verletzen. Sollten Sie versehentlich etwas aufnehmen (z.B. eine Person beim Sonnenbaden im Garten), löschen Sie dies am besten caa.co.uk. Behandeln Sie alle gespeicherten Bilder wie persönliche Daten – missbrauchen Sie sie nicht. Gewerbliche Nutzer sollten bei Datenerhebung eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen und die ICO-Richtlinien für Überwachungskameras befolgen.

Kurz gesagt: Bedienen Sie Ihre Drohne stets so, als würden Sie selbst beobachtet werden – tun Sie mit ihr nichts, was Sie bei sich selbst nicht tolerieren würden. Wenn Sie sich konsequent an die goldene Regel der Privatsphäre halten und nur das Nötigste filmen, bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Im Zweifel sammeln oder teilen Sie lieber keine personenbezogenen Daten aus Drohnenflügen. Das stärkt das Vertrauen in die Drohnengemeinschaft und schützt vor rechtlichen Problemen.

Durchsetzung und Strafen bei Verstößen

Die britischen Behörden verfügen über umfangreiche Befugnisse zur Durchsetzung der Drohnengesetze. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit sofortigen Geldbußen, Strafverfolgung und in schweren Fällen sogar mit Freiheitsstrafe rechnen. Das droht Ihnen, wenn Sie unverantwortlich oder illegal fliegen:

  • Bußgelder für Verstöße gegen Vorschriften: Viele Drohnenverstöße können zu erheblichen Geldstrafen führen. Bei eher geringfügigen Vergehen (wie Nichtregistrierung, fehlende Anzeige Ihrer Betreiber-ID oder kleinen Verstößen gegen den Drohnen-Code) kann die Polizei Verwarnungsgelder ausstellen oder eine Strafverfolgung empfehlen. Das Gesetz sieht Geldbußen von bis zu £1.000 für die Nichtbefolgung der Registrierungsvorschriften oder das Fehlen notwendiger IDs vor, da dies eine Ordnungswidrigkeit gemäß der Luftverkehrsordnung ist. Das Fliegen in eingeschränkten Gebieten (z. B. innerhalb einer Flughafen-Flugverbotszone ohne Genehmigung oder über 400 ft Höhe) kann mit Bußgeldern von bis zu £2.500 gov.uk belegt werden – diese Grenzen wurden eingeführt, als die Höhen- und Flughafenvorschriften eingeführt wurden und zeigen, wie wichtig diese Regeln sind. Wiederholte oder grob fahrlässige Verstöße können zu höheren Geldbußen führen oder vor Gericht gebracht werden.
  • Freiheitsstrafe bei schweren Vergehen: Bestimmte drohnenbezogene Verstöße ziehen potenzielle Gefängnisstrafen nach sich. Der schwerwiegendste Fall ist das Gefährden der Sicherheit eines Luftfahrzeugs, das gemäß Artikel 240 der Luftverkehrsordnung eine Straftat ist. Wenn Ihr Drohnenflug als rücksichtslos oder fahrlässig die Sicherheit eines bemannten Luftfahrzeugs gefährdet, können Sie strafrechtlich verfolgt werden und bei Verurteilung bis zu 5 Jahre Haft erhalten register-drones.caa.co.uk gov.uk. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn jemand eine Drohne nahe eines Flughafens fliegt und dabei ein Flugzeug oder Helikopter gefährdet. Ein weiteres Beispiel für eine schwere Straftat ist der Einsatz einer Drohne zu böswilligen Zwecken (wie Schmuggelware in Gefängnisse bringen oder Überwachen sensibler Standorte) – auch hier drohen mehrjährige Haftstrafen (neuere Gesetze verbieten explizit Drohnen über Gefängnissen mit bis zu 2 bis 10 Jahren Haft, je nach Handlung) linkedin.com. Auch kleinere Vergehen wie das Fliegen über Menschenmengen oder in der Londoner Innenstadt ohne Genehmigung haben bereits zu Strafverfahren geführt – auch wenn diese nicht zu Haft führten, so gab es doch Strafregistereinträge und teils hohe Geldstrafen für die Piloten.
  • Befugnisse der Polizei: Polizeibeamte sind befugt, von einem Drohnenpiloten zu verlangen, dass er seine Drohne landet, wenn sie einen Verstoß vermuten. Durch die erweiterten Befugnisse im Rahmen der Drohnengesetze (und dem Air Traffic Management and Unmanned Aircraft Act 2021) kann die Polizei: Sie auffordern, Ihre Flyer ID und Operator ID vorzulegen, Ihre Drohne als Beweismittel beschlagnahmen, Verwarnungsgelder (Bußgelder) direkt vor Ort für bestimmte Verstöße ausstellen und in manchen Fällen Personen bei schweren Verstößen festnehmen. Wenn Sie sich weigern zu landen oder Ihre IDs nicht herausgeben, begehen Sie weitere Straftaten. Kooperieren Sie immer mit den Behörden – es ist besser, Missverständnisse vor Ort zu klären, als die Situation zu eskalieren.
  • Typische Strafbeispiele: Um dies zu veranschaulichen: Es gab erfolgreiche Strafverfahren gegen Drohnenpiloten. Ein Mann flog 2014 eine Drohne in der Nähe einer U-Boot-Anlage und einer stark befahrenen Brücke – er wurde verurteilt und zu £800 plus Kosten verurteilt lexology.com. Ein anderer flog 2015 Drohnen über Londoner Sehenswürdigkeiten und wurde mit £1.800 zur Kasse gebeten und erhielt sogar ein Strafverbot für Drohnenflug für zwei Jahre lexology.com. Der berühmte Vorfall am Flughafen Gatwick im Jahr 2018 (der zu Chaos und vielen Flugumleitungen führte) führte zur Festnahme – auch wenn die Täter nicht abschließend verurteilt wurden, zog dies strengere Gesetze nach sich. Es ist offensichtlich: Regierung und CAA nehmen Missbrauch von Drohnen sehr ernst – sie werden ein Exempel statuieren bei rücksichtslosen Piloten.
  • Beschlagnahmung von Drohnen und Entzug von Erlaubnissen: Wenn Sie gegen Regeln im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder anderer Genehmigungen verstoßen, kann die CAA diese Genehmigungen aussetzen oder entziehen, wodurch Ihre gewerblichen Operationen eingestellt werden. Auch der Versicherungsschutz kann verfallen, wenn Sie zum Zeitpunkt eines Vorfalls gegen Gesetze verstoßen haben. Die Behörden können Ihre Drohne beschlagnahmen (insbesondere wenn sie als Beweis dient oder ohne Registrierung geflogen wurde). Es kommt vor, dass eine konfiszierte Drohne nicht zurückgegeben wird, wenn sie rechtswidrig eingesetzt wurde.
  • Zukünftige Durchsetzung (Remote ID): In den kommenden Jahren wird mit der Einführung der Remote-ID-Anforderungen die Durchsetzung noch leichter – Behörden können dann möglicherweise Drohnen/Piloten in Echtzeit identifizieren. Die vermeintliche Anonymität, auf die einige Regelbrecher setzen, wird damit verschwinden.

Zusammengefasst verfolgt das Vereinigte Königreich eine „Zuckerbrot und Peitsche“-Strategie: Es setzt auf Aufklärung und einfache Einhaltung (Drohnen-Code, Online-Test), verhängt aber auch harte Strafen, wenn man vorsätzlich gegen die Regeln verstößt. Um Ärger zu vermeiden, fliegen Sie immer verantwortungsbewusst. Wenn Ihnen ein ehrlicher Fehler unterläuft (wie versehentliches Abdriften in gesperrten Luftraum), melden Sie dies – das UK Airprox Board und die CAA bevorzugen eine Lernkultur (durch Berichte an CHIRP o. ä.) anstelle der Bestrafung aufrichtiger Fehler. Aber bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Ignorieren der Drohnengesetze ist kaum mit Nachsicht zu rechnen. Es ist das Risiko einfach nicht wert – ein unterhaltsamer Flug kann vor Gericht enden, wenn Sie Regeln missachten. Fliegen Sie sicher, im Rahmen des Gesetzes, und Sie werden keine Probleme haben.

Neueste Updates und bevorstehende Änderungen der Drohnengesetzgebung

Die Drohnenvorschriften sind nicht statisch – das Vereinigte Königreich entwickelt seine Regeln laufend weiter, da sich Technologie und Nutzung verändern. Auf dem neuesten Stand zu bleiben ist entscheidend. Hier sind einige aktuelle Änderungen und zukünftige Anpassungen (Stand Mitte 2025), die Sie auf dem Radar haben sollten:

  • Regulatorischer Rahmen nach dem Brexit: Am 1. Januar 2021, nach dem EU-Austritt, hat das Vereinigte Königreich einen neuen Regulierungsrahmen für Drohnen übernommen, der im Wesentlichen auf den EU-Drohnengesetzen basiert. Dies führte die Kategorien Offen/Spezifisch/Zertifiziert ein und beendete das alte PfCO-System caa.co.uk. Das Vereinigte Königreich spiegelte zunächst die EU-Regeln (Verordnung (EU) 2019/947 und 2019/945), besitzt nun aber die Freiheit, davon abzuweichen. In der Praxis sind die oben beschriebenen Regeln das Produkt der Änderung von 2021 – falls Sie die Drohnengesetze vor 2020 gelernt haben, beachten Sie, dass etwa die 50 m-Regel, 150 m-Regel und die neuen Kategorien die früheren „CAA-Genehmigung für kommerzielle Nutzung nötig“ und die pauschale 150 m-Regel für Ballungsgebiete (für <7) ersetzt haben.
  • Verlängerte Übergangsfrist für Legacy-Drohnen: Eine konkrete Neuerung ist, dass Großbritannien die Übergangsbestimmungen für „legacy“-Drohnen (also solche ohne Klassenmarker) verlängert hat. Ursprünglich sollten strengere Regeln für legacy-Drohnen – ähnlich den EU-Fristen – nach 2022 (und dann 2023) in Kraft treten. Da Hersteller jedoch nur langsam klassifizierte Drohnen produzieren, schlägt die CAA vor, dass legacy-Drohnen in den meisten Fällen unbegrenzt weiter in den bisherigen Unterkategorien eingesetzt werden dürfen heliguy.com. Konkret sollen Drohnen <2 kg in A2 (mit A2 CofC) weiterhin unbegrenzt mit 50 m Abstand genutzt werden dürfen heliguy.com. Eine Änderung allerdings: Drohnen zwischen 250 g und 500 g dürfen künftig nicht mehr in A1 mit nur einem A2 CofC betrieben werden – sie müssen dann in A2 oder A3 fliegen (schließt eine frühere Lücke, die sub-500 g legacy-Drohnen wie <250 g behandelte) heliguy.com. Diese Änderungen sollen bis 2026 umgesetzt werden; wer jetzt eine Drohne besitzt, kann sie meist noch einige Jahre unter den aktuellen Regeln nutzen. Die UK wird bis mindestens 2028 auch weiterhin EU-Klassenzeichen (C1, C2 usw.) als gleichwertig akzeptieren, um den Übergang für klassifizierte Modelle reibungslos zu gestalten heliguy.com.
  • Kommende Remote-ID-Pflicht: Die britische CAA hat bestätigt, dass die elektronische Remote-ID für Drohnen eingeführt wird. In einer Ankündigung im Mai 2025 hob die CAA hervor, dass Drohnen zur Übertragung von Identifikations- und Positionsdaten verpflichtet werden (Remote ID), mit gestaffelter Einführung caa.co.uk. Geplant ist, dass neue Drohnenmodelle ab 1. Januar 2026 (ab bestimmten Klassen) über eingebaute Remote-ID-Funktion verfügen müssen, und bis 2028 gilt die Pflicht für fast alle Drohnen über 100 g heliguy.com heliguy.com. Das heißt, künftig benötigt Ihre Drohne möglicherweise ein Modul oder eine eingebaute Funktion, die bei Flügen ihre ID und Position sendet – von den Behörden empfangbar. Für jetzt (2025) gilt die Remote-ID-Pflicht noch nicht – aber sie kommt sicher. Wenn Sie ab Ende 2025 eine Drohne kaufen, achten Sie darauf, ob sie „Remote-ID-konform“ ist (in den USA und der EU ist das bereits Standard, das Vereinigte Königreich zieht nach).
  • Namensänderung und Anpassungen der Open-Kategorie: Die CAA erkennt an, dass Begriffe wie „A1/A2/A3“ unklar sein können, deshalb plant man die Umbenennung der Open-Unterkategorien in klarere Bezeichnungen: „Über Menschen“ (A1), „Nahe Menschen“ (A2) und „Fern von Menschen“ (A3) caa.co.uk caa.co.uk. Das ist vor allem eine Sprachregelung. Zudem wird die „Spielzeug“-Ausnahme abgeschafft und stattdessen eine einfache Gewichtsgrenze von 100 g als Grenze für die Registrierungspflicht gesetzt caa.co.uk. Künftig sind also alle Drohnen unter 100 g von der Registrierung und dem Test ausgenommen (egal ob Spielzeug oder nicht), ab 100 g gilt die Pflicht – und damit werden die Regeln für die 100–249 g Klasse verschärft. Außerdem: Flyer-ID-Pflicht gilt künftig für Piloten ab 100 g (bisher erst ab 250 g) caa.co.uk. Rechnen Sie also damit, dass Sie ab etwa 2026 auch für eine ~150 g Cinewhoop/Minidrohne mit Kamera den Grundlagentest ablegen müssen. Diese Änderungen dienen der Sicherheit, da die Zahl der Drohnen in der Sub-250 g-Klasse stark gestiegen ist.
  • Neue Produktstandards (UK Class Marks): Großbritannien führt eigene Produktzertifizierungsstandards für Drohnen („UK class marks“) ein, analog zu den EU-Klassen C0–C4 caa.co.uk. Hersteller müssen diese Standards etwa für Hardware, Cybersicherheit usw. einhalten. Ziel ist mehr Sicherheit und Datenschutz – z. B. einheitliche Geofencing- oder Remote-ID-Funktionen. Die CAA hat signalisiert, dass Herstellern mehr Zeit und Flexibilität beim Umstieg gewährt wird (mit Übergangsfristen und ggf. Selbsterklärung) heliguy.com. Für Piloten bedeutet das: Künftig wird Ihre Drohne mit einem Label (UK0, UK1 usw.) versehen, das die Kategorie und Unterkategorie angibt. So wird klarer, welche Regeln für Ihr Modell gelten – bis dahin orientiert man sich an Gewicht und Qualifikation.
  • U-Space und zukünftige Luftraumintegration: Noch nicht eingeführt, aber in Planung: Großbritannien arbeitet an U-Space – einem Konzept zur Verwaltung des Drohnenverkehrs im unteren Luftraum. Derzeit laufen Tests für Drohnenkorridore und digitale Drohnenautobahnen. In einigen Jahren könnten so spezielle Zonen eingerichtet werden, wo automatisierter Drohnenflug außerhalb der Sichtweite möglich wird. Für normale Nutzer ändert sich zunächst nichts, aber wer komplexe Einsätze plant, sollte die Entwicklung beobachten.
  • CAA-Konsultation und Empfehlungen 2025: Die CAA hat eine große Konsultation mit der Drohnengemeinschaft durchgeführt (mit Tausenden von Rückmeldungen) und im Mai 2025 eine Reihe von Empfehlungen an die Regierung zur Anpassung der Vorschriften veröffentlicht caa.co.uk caa.co.uk. Wichtige Empfehlungen (z. T. oben erläutert): Vereinfachung der Sprache der Regeln, Ausbau der Aufklärung, Einführung von Remote ID, und Sicherstellen, dass bestehende Nutzer weitgehend ohne größere Umstellung weitermachen können caa.co.uk caa.co.uk. Der CAA-Leiter RPAS, Kevin Woolsey, betonte dabei den Anspruch, das Regelwerk „zukunftssicher zu machen“ und gleichzeitig Innovation und Wachstum zu fördern caa.co.uk. Die Änderungen werden per Gesetzesänderung (z. B. Update der Air Navigation Order oder neuer Verordnungen) in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium umgesetzt. Zwischen Ende 2025 und 2026 werden wir die Anpassungen erleben.

Fazit: Stand Mitte 2025 sind die in diesem Leitfaden beschriebenen Regeln aktuell. Aber rechnen Sie in den nächsten ein bis zwei Jahren mit Anpassungen, insbesondere was kleinere Drohnen und neue Technikvorgaben betrifft. Prüfen Sie regelmäßig die offizielle Drohnennews-Seite der CAA oder abonnieren Sie die SkyWise-Benachrichtigungen für Neuigkeiten caa.co.uk. Die Drohnenlandschaft verändert sich rasant – was 2019 galt, ist heute überholt, und das jetzige Regelwerk wird bis 2026 erneut angepasst. Informiert zu bleiben gehört heute zur Verantwortung jedes Piloten.

Nützliche Ressourcen und offizielle Leitfäden

Für weiterführende Informationen und um stets auf dem Laufenden zu bleiben, finden Sie hier einige offizielle Ressourcen und Links, die jeder Drohnenpilot im Vereinigten Königreich als Lesezeichen speichern sollte:

  • CAA Drone and Model Aircraft Code (DroneCode): Der prägnante Verhaltenskodex für sicheres und legales Fliegen. Er ist auf der CAA-Website verfügbar und fasst alle grundlegenden Regeln in einem leicht verständlichen Format zusammen arpas.uk. Im Grunde ist es der „Straßenverkehrskodex“ für Drohnen – ein Muss, um den Flyer-Test zu bestehen und sein Wissen regelmäßig aufzufrischen.
  • UK Civil Aviation Authority – Drones Hub: Die zentrale Drohnen-Webseite der CAA bietet Links zu allen Leitfäden, von Anfängerinformationen bis hin zu fortgeschrittenen Operationen caa.co.uk caa.co.uk. Hier finden Sie Abschnitte zur Registrierung, wo Sie fliegen dürfen, Kategorien, zum Erwerb von Zertifikaten usw. Es gibt auch Updates, FAQs und Richtliniendokumente (wie CAP722 – die ausführlichen Leitfäden für unbemannte Luftfahrzeuge).
  • CAA Drone Registration and Education Service: Das Portal, auf dem Sie sich als Betreiber registrieren und den Flyer ID-Test absolvieren, finden Sie unter register-drones.caa.co.uk. Die Seite der CAA „Registering to fly drones“ erklärt den Prozess Schritt für Schritt und enthält den Link zum Registrierungssystem caa.co.uk.
  • NATS Drone Assist / Luftraumkarten: Um den Luftraum und Flugverbotszonen zu überprüfen, nutzen Sie die offizielle Drone Assist App von NATS oder die Luftraumbeschränkungskarte der CAA register-drones.caa.co.uk. Diese zeigen Flughafen-FRZs, temporäre Beschränkungen und andere Gefahrenzonen an. Vor dem Fliegen an einem neuen Ort sollten Sie diese Tools immer konsultieren.
  • Gesetzgebung – Air Navigation Order 2016 (in der jeweils gültigen Fassung): Das rechtliche Rückgrat der britischen Drohnengesetze bildet die Air Navigation Order (ANO) mit ihren Änderungen. Wichtige Bestimmungen bezüglich Drohnen finden sich in den Artikeln 94A-94G und 240/241 sowie Anhang 13 für Sanktionen lexology.com. Es ist schwere Kost, aber wer den genauen Gesetzestext sehen (oder ihn aus irgendeinem Grund zitieren) möchte, findet die ANO auch auf legislation.gov.uk.
  • UK CAA SkyWise Alerts: Die CAA betreibt SkyWise, einen Benachrichtigungsdienst, bei dem Sie sich für Nachrichten zum Drohnensektor anmelden können. Das ist eine großartige Möglichkeit, Benachrichtigungen zu Regeländerungen oder aufkommenden Themen zu erhalten. Zum Beispiel, wenn die CAA ein Update veröffentlicht oder eine Konsultation startet, erfahren Sie es über SkyWise caa.co.uk.
  • DroneSafe UK und weitere Leitfäden: DroneSafe UK (eine Partnerschaft von CAA und NATS) bietet eine hilfreiche Webseite mit Schnellstart-Informationen, besonders für Hobbyisten. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Großbritannien-basierte Drohnengemeinschaften (wie ARPAS-UK für Profis, BMFA für Modellflieger, FPV UK für Hobby-FPV-Piloten), die ihren Mitgliedern Leitfäden, Clubregeln und Versicherungen bieten.
  • Datenschutz und ICO-Leitlinien: Für alle Anliegen rund um Datenschutz und Datenverarbeitung bietet das Information Commissioner’s Office (ICO) Leitfäden zur Nutzung von Kameras (auch Drohnen) gemäß den Datenschutzgesetzen. Die Webseite hat einen Abschnitt zu Videoüberwachung und erklärt, wie die DSGVO auf Drohnenaufnahmen angewendet wird. Falls Sie als gewerblicher Betreiber personenbezogene Daten verarbeiten, sehen Sie sich bitte auch den CCTV Code of Practice an, den das ICO für Drohnen empfiehlt.
  • Vollzug und Meldung: Sollten Sie gefährliche oder illegale Drohnennutzung beobachten, können Sie diese melden. Die CAA hat eine Seite, auf der Sie Sicherheitsbedenken oder Drohnenvorfälle melden können caa.co.uk. Im Notfall (z.B. eine Drohne in der Nähe einer Flughafenlandebahn) sollten Sie natürlich die Polizei verständigen. Es gibt zudem ein anonymes Meldesystem (CHIRP) für Drohnenpiloten, um Beinahe-Unfälle oder Probleme ohne Angst vor Sanktionen zu melden – damit die Sicherheit verbessert werden kann.

Durch die Nutzung dieser Ressourcen stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur gesetzeskonform, sondern auch nach höchsten Sicherheitsstandards fliegen. Die britischen Drohnengesetze werden sich weiterentwickeln, doch die Grundprinzipien bleiben: Fliegen Sie sicher, verantwortungsvoll und mit Respekt gegenüber anderen. Viel Spaß beim (gesetzeskonformen) Fliegen! caa.co.uk register-drones.caa.co.uk

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